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Ab wann gilt meine Immobilie als touristische Vermietung?

Ab wann gilt meine Immobilie als touristische Vermietung?

07 09 - 2025

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1. Wann gilt meine Immobilie als Touristische Vermietung –„Viviendas de Uso Turístico“   (VUT)?


  • Wenn du deine komplette Wohnung oder dein komplettes Haus an Feriengäste vermietest (nicht einzelne Zimmer)
  • Mietdauer: bis zu 10 aufeinander folgende Tage
  • Erforderlich sind:

·       ein städtebaulich geeignetes Gutachten (informe urbanístico)

·     die eindeutige Katasterreferenz

·     sowie die Registrierung im Tourismusregister, die alle 5 Jahre erneuert werden muss


👉 Mehr Infos zur touristischen Vermietung (Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado)
👉 Offizielle Übersicht zur Normänderung (Azaharaf.eu)



2. Reguläre Wohnraummiete (ab 11 Tagen)- saisonale Vermietung


  • Ab 11 Tagen Mietdauer greift nicht mehr die touristische Regelung, sondern die LAU (Ley de Arrendamientos Urbanos)
    das spanische Mietgesetz für städtische Immobilien
  • Diese Mietverträge gelten als normale Wohnraummietverträge mit allen Rechten und Pflichten für Mieter und Vermieter
        (z. B. Kündigungsfristen,Vertragslaufzeiten, Mietanpassungen)
  • Sie eignen sich für Personen, die die Immobilie als gewöhnlichen Wohnsitz nutzen möchten


👉 Volltext der LAU(Ley de Arrendamientos Urbanos, BOE)



3. Langzeitvermietung


  • Geregelt ebenfalls durch die LAU
  • Typischerweise handelt es sich um Verträge von mindestens 6 oder 12 Monaten, die auf eine Dauer von 5 Jahren (bei privaten Vermietern)
        bzw. 7 Jahren (bei juristischen Vermietern, z. B. Firmen oder Fonds) verlängert werden können, sofern derMieter dies wünscht
  • Nach Ablauf der vereinbarten Zeit verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere jährliche Perioden, bis die maximale gesetzliche Dauer
   erreicht ist
  • Kaution: mindestens 1 Monatsmiete (gesetzlich vorgeschrieben, siehe Ley 8/2004 – Vivienda Comunidad Valenciana ).
  • Mietanpassung: darf nur erfolgen, wenn sie ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist, und ist seit 2024 an bestimmte Obergrenzen (Inflationsindex)
     gebunden
  • Der Mieter hat besonderen Kündigungsschutz – der Vermieter kann nur unterbestimmten Voraussetzungen (z. B. Eigenbedarf) kündigen

👉 Details zur Wohnraumgesetzgebung in der Comunidad Valenciana (vLex)

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