Ab wann gilt meine Immobilie als touristische Vermietung?

1. Wann gilt meine Immobilie als Touristische Vermietung –„Viviendas de Uso Turístico“ (VUT)?
- Wenn du deine komplette Wohnung oder dein komplettes Haus an Feriengäste vermietest (nicht einzelne Zimmer)
- Mietdauer: bis zu 10 aufeinander folgende Tage
- Erforderlich sind:
· ein städtebaulich geeignetes Gutachten (informe urbanístico)
· die eindeutige Katasterreferenz
· sowie die Registrierung im Tourismusregister, die alle 5 Jahre erneuert werden muss
👉 Mehr Infos zur touristischen Vermietung (Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado)
👉 Offizielle Übersicht zur Normänderung (Azaharaf.eu)
2. Reguläre Wohnraummiete (ab 11 Tagen)- saisonale Vermietung
- Ab 11 Tagen Mietdauer greift nicht mehr die touristische Regelung, sondern die LAU (Ley de Arrendamientos Urbanos)
- Diese Mietverträge gelten als normale Wohnraummietverträge mit allen Rechten und Pflichten für Mieter und Vermieter
(z. B. Kündigungsfristen,Vertragslaufzeiten, Mietanpassungen) - Sie eignen sich für Personen, die die Immobilie als gewöhnlichen Wohnsitz nutzen möchten
👉 Volltext der LAU(Ley de Arrendamientos Urbanos, BOE)
3. Langzeitvermietung
- Geregelt ebenfalls durch die LAU
- Typischerweise handelt es sich um Verträge von mindestens 6 oder 12 Monaten, die auf eine Dauer von 5 Jahren (bei privaten Vermietern)
bzw. 7 Jahren (bei juristischen Vermietern, z. B. Firmen oder Fonds) verlängert werden können, sofern derMieter dies wünscht - Nach Ablauf der vereinbarten Zeit verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere jährliche Perioden, bis die maximale gesetzliche Dauer
- Kaution: mindestens 1 Monatsmiete (gesetzlich vorgeschrieben, siehe Ley 8/2004 – Vivienda Comunidad Valenciana ).
- Mietanpassung: darf nur erfolgen, wenn sie ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist, und ist seit 2024 an bestimmte Obergrenzen (Inflationsindex)
- Der Mieter hat besonderen Kündigungsschutz – der Vermieter kann nur unterbestimmten Voraussetzungen (z. B. Eigenbedarf) kündigen
👉 Details zur Wohnraumgesetzgebung in der Comunidad Valenciana (vLex)
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